Eine unglaubliche Schweinerei
Immer wieder kommen der TAXI-Redaktion Fälle von Menschen zu Ohren, die von den Behörden ungerechtfertigt geplagt, ungerecht behandelt, oder wie im vorliegenden Fall überhaupt nicht zur Kenntnis genommen werden. Unser Strassenverkäufer Markus S. bat uns, seine Geschichte publik zu machen.
Unser Verkäufer Markus hat einen schwer zu begreifenden Schicksalsschlag erlebt. Anfangs der neunziger Jahre trat er eine Erbschaft von rund 1,8 Mio. Franken an. Da er selber in finanziellen Belangen sehr unerfahren war, vertraute er das Kapital, zu dem auch Grundeigentum gehörte, seinem guten Bekannten G. zur Verwaltung an, der in Wil SG drei Treuhandfirmen betrieb.
Dieser „gute Freund“ schlug nun 1998 vor, das treuhänderische Verhältnis in einen Darlehensvertrag zu überführen. Der unerfahrene Markus ging darauf ein, ohne dass ihm bewusst wurde, was diese Änderung bedeutete.
Bei einem Darlehensvertrag entfällt die für anvertrautes Geld als üblich geltende Sorgfaltspflicht. Hinzu kam ein für derartige Summen ungewöhnlich tiefer Zinssatz von 3%. Schon hier wurde Markus also übers Ohr gehauen. Aber es kam noch übler...
Als Kreditnehmerin in diesem Vertrag erschien eine juristische Person, die eine von G.’s drei Treuhandfirmen. Gehaftet wurde also nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Einzig ein Aktienpaket der Firma wurde Markus als Sicherheit angeboten. Dieses Paket ist wertlos, da die Firma nicht an der Börse kotiert ist und die Aktien daher nicht gehandelt werden können. Auch wurden Markus keine aus dem ihm zugeordneten Aktienpaket abzuleitende Mitspracherechte oder dergleichen zugestanden. Im März 1999 kamen zwei weitere Darlehensverträge über insgesamt etwa 40’000 Franken dazu, welche zum leicht höheren Zinssatz von 5%, bzw. 7% abgeschlossen wurden.
Davon wurden bis Juli 1999 von G. fünf Raten à 613.90 CHF an Markus zurückbezahlt. Dies ist das einzige Geld, das er je zurückerhalten hat. Und zwar weil der „gute Freund“ G. nach Einstellung der Zahlungen nicht mehr auffindbar war, weder in seinen Firmen in Wil, noch an seinem damaligen Wohnort Wallenwil TG.
Im Jahr 2000 liess er vielmehr zwei seiner drei Firmen Konkurs gehen, darunter auch die Kreditnehmerin. Was mit der dritten Firma geschah ist unbekannt.
In Luft aufgelöst
Als der Wiler Konkursbeamte zur Konkurseröffnung die Büros aufschliessen liess, stiess er auf leere Räume, aus denen offensichtlich alles Aktenmaterial sorgfältig entfernt worden war. G. war nicht anzutreffen. Der Konkurs konnte also weder rechtmässig durchgeführt, noch die Konkursmasse festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass G. grosse Finanzbeträge und Mobiliar beiseite geschafft und somit dem Zugriff durch die Gläubiger entzogen hat.
Was konnte Markus tun? Hilfe suchend wandte er sich an ein ihm bekanntes Steuerberatungsbüro in St.Gallen, welches sich anerbot, unentgeltlich eine Strafanzeige für Markus gegen G. abzufassen und im Oktober 2000 einzureichen.
Zuhanden des zuständigen Untersuchungsrichteramts des Bezirks Gossau wurde eine Zugriffsmöglichkeit auf G. aufgezeigt. Dieser nahm als geschiedener Vater das Besuchsrecht bei seinen Kindern wahr und es konnte eruiert werden, wann er das nächste Mal bei seiner Ex-Frau auftauchen würde. Nur Nebenbei sei hier erwähnt, dass G. seinen Alimentenverpflichtungen gegenüber seinen Kindern nicht nachgekommen ist. Die Unterlassung der Unterhaltspflicht ist ebenfalls strafbar.
Was unternimmt die Justiz?
Der sorgfältig abgefassten Strafanzeige, welche dem TAXI vorliegt, wurden etliche Beweise gegen G., sowie Hinweise auf mögliche Zeugen beigefügt, weiteres Material wurde den Untersuchungsbehörden zur Ergänzung angeboten.
Die Behörden sahen sich nicht einmal veranlasst, den Eingang der Strafanzeige zu bestätigen. Sie liessen absolut nichts von sich hören, die Anzeige wurde schlicht ignoriert.
Nach fast zwei Jahren, im Juli 2002, entschloss sich Markus, bei der vorgesetzten Behörde, dem kantonalen Untersuchungsamt St. Gallen nach zu haken, da ihm bekannt war, dass gegen G. nichts unternommen worden war, weder eine Einvernahme, noch eine Durchsuchung, noch sonst was. Selbstredend wurde auch Markus nicht einmal als Zeuge zur Sache befragt.
Markus hatte sein gesamtes Vermögen verloren und war seit fast drei Jahren praktisch mittellos. Ihm wurde von Frau lic. iur. Ursula Brasey, ihres Zeichens Staatsanwältin mit besonderen Aufgaben am kantonalen Untersuchungsamt, beschieden, mit der Nichteintretensverfügung vom Mai 2001 sei die Angelegenheit erledigt. Keine weitere Begründung - nichts!
Da der Steuerberater aus St.Gallen, der Markus in Sachen Strafanzeige geholfen hatte, selber nicht Anwalt ist, wird ihm laut kantonalem Anwaltsgesetz kein Einsichtsrecht in die Untersuchungsakten gewährt. Ohne finanzielle Ressourcen war es Markus nicht möglich, weitere Schritte zu unternehmen.Mit Füssen getreten
Nach dem Erlebten ist Markus’ Vertrauen in unsern Rechtsstaat schwer erschüttert. Er hat die Hoffnung ziemlich aufgegeben, sein Vermögen jemals wieder zu erlangen und lebt nun als „Sozialfall“ in Örlikon, von wo er fast jeden Tag seine oft beschwerliche TAXI-Verkaufstour startet.
Es ist erschreckend festzustellen, wie oft in der Schweiz das in der Bundesverfassung verbriefte Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz mit Füssen getreten wird. Strafrechtlich unerfahrene Opfer wie Markus S. werden oft überhaupt nicht ernstgenommen und gelangen nicht zu einem fairen Verfahren. Stossend in diesem Fall ist vor allem, dass es für Markus um sein gesamtes Vermögen ging.
Vom Anfang der neunziger Jahre bis 1998 hatte die Vermögensverwaltung durch G. zu keinen Klagen Anlass gegeben. Es gab für Markus also keinen Grund misstrauisch zu werden.
EinE UntersuchungsrichterIn hätte nach Durchsicht der Akten zur Strafanzeige umgehend feststellen müssen, dass Markus einem Betrüger zum Opfer gefallen war. Betrug ist ein Offizialdelikt und von Amts wegen zu verfolgen. Im übrigen wurde hier der zentrale Grundsatz im Strafrecht verletzt, dass im Zweifel bei mutmasslichen Straftaten der Richter über Schuld oder Unschuld entscheiden soll.
Persilschein für einen Kriminellen
Im Fall von Markus wurde jedoch der Fall ohne jede Untersuchungshandlung beendet, bevor die Ermittlungen eigentlich eröffnet wurden! Immerhin ging es nicht um einen Bagatellfall, sondern um einen Schaden von 1.8 Mio. Franken! Wo das Geld geblieben ist, ist eine bis heute ungeklärte Frage. Ohne Strafuntersuchung ist jedoch schon jetzt eines klar, irgend jemand – mutmasslich G. – wird sich über den fetten Geldsegen freuen und das mit faktischer Billigung der Strafbehörden, die ihm mit der Nichteintretensverfügung einen strafrechtlichen Persilschein ausgestellt hat. Sich ohne jede Begründung aus der Verantwortung zu stehlen, ist eine unglaubliche Schweinerei, ein weiterer Justizskandal in der ach so demokratischen Schweiz.
Überdies nachdenklich stimmt auch die Tatsache, dass einmal mehr das alte Bild der Ungerechtigkeit bestätigt wird: Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Die Meisten von uns haben schon erfahren, wie hartnäckig sich die Justizbehörden zum Beispiel beim Eintreiben von Ordnungsbussen und dergleichen gebärden. Da erstaunt es schon, wie grosszügig bei offenkundig Kriminellen wie G. beide Augen zugedrückt werden. Über die Hintergründe eines solchen Verhaltens kann nur spekuliert werden. Ob da Faulheit, Angst vor lokalpolitischen Komplikationen oder gar Korruption im Spiele sind, können wir so nicht herausfinden. Was wir können und tun werden ist, immer wieder den Finger auf derlei Vorfälle zu halten und versuchen, mit den Betroffenen einen Ausweg zu finden.
Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, eine Idee haben, wie Markus weitergeholfen werden könnte, oder Sie ihm einen finanziellen Zustupf zukommen lassen möchten, wenden Sie sich doch bitte telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail an die TAXI-Redaktion.
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