.: Ausgabe   Nr. 42 :.

Text: Dominic Schaufelberger

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Pöschwies-Petition: Die Antwort

Die Reaktion der "Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich" und des ihr unterstellten "Amts für Justizvollzug" auf die Petition der Pöschwies-Insassen vom April 2006 (TAXI 38) liegt nun vor.

ds. Charakteristisch für den Tenor des Antwortschreibens ist die allgemeine Vorbemerkung des Amts für Justizvollzug:
"(...)Was namentlich den Sicherheitsfaktor angeht, so ist zu berücksichtigen, dass die Strafanstalt Pöschwies derzeit über 400 Insassen, wovon rund 60 auf unbestimmte Zeit Verwahrte, mit zum Teil hohem Gewaltpotenzial beherbergt. Beim Grossteil der Insassen handelt es sich um Sexual- und Gewaltstraftäter. In einem solchen Betrieb ist die Wahrung von Ordnung und interner wie auch externer Sicherheit von ausserordentlich hoher Bedeutung, weshalb der in der Petition mancherorts angestellte Vergleich mit anderen geschlossenen Anstalten nicht ausschlaggebend sein kann. (...) Die in der Petition verglichenen Anstalten sind von der Grösse und vor allem auch der Gefangenenpopulation und des davon ausgehenden Gefahrenpotenzials quantitativ nicht mit der Strafanstalt Pöschwies vergleichbar. (...) Im geschlossenen Bereich verfügt nur die Strafanstalt Pöschwies über eine neuzeitliche Infrastruktur, um den behandlungsorientierten Gruppenvollzug, inklusive Spezialisierungen, mit einem breiten Therapie-, Ausbildungs- und Freizeitangebot zu praktizieren."

Es folgt die Bestätigung des DVD-Verbots (mit der Grösse der Anstalt dem daraus folgenden übermässigen Kontrollaufwand als Hauptbegründung). Weiter wird mit der selben Rechtfertigung die Aufhebung des Zelleneinschlusses an Wochenenden, Feiertagen und Freitagabenden abgelehnt: "(...) Dem in §10 JVV festgelegten Auftrag, wonach die Strafanstalt für die Sicherheit im Innern wie gegen aussen zu sorgen hat, steht hier eine Liberalisierung im Sinne der von den Petenten geforderten Aufhebung des Zelleneinschlusses klar entgegen. (...)"
Der personelle und organisatorische Mehraufwand muss ebenfalls für die Ablehnung des Kochens in den Zellen und im Office, des freien Telefonierens mit Taxcard, häufigerer Lebensmittelpakete und häufigerer Benutzung des Familienzimmers herhalten.
Im gleichen Stil werden die einzelnen Petitionsanliegen Punkt für Punkt abgelehnt. Einige wenige Zugeständnisse wurden indes gemacht:
"(...) Einzelne sinnvolle Anpassungen hat die Anstaltsleitung bereits in eigener Initiative veranlasst, so hat der Direktor der Strafanstalt die Anweisung gegeben, dass sämtliche Amtspost in einem verschlossenen Couvert mit angehängter Empfangsbestätigung weitergeleitet wird (...), dass der Rückschub der gebrauchten Wäsche aus dem Besuchszimmer in einem diskreten Abfallsack erfolgen soll (...) und dass bei der Bekleidung während des Spaziergangs im Arreststatus eine andere Lösung gesucht werden muss (...). Hinsichtlich der Telefoniermöglichkeiten kann davon ausgegangen werden, dass die auf Herbst 2006 vorgesehene neue Telefonanalage bis zu einem gewissen Grad auch eine Liberalisiereung mit sich bringen wird (...)."

Ob das allerdings schon als kleiner Teilerfolg für die Petition zu werten ist, bleibt dahingestellt. Wesentliche Forderungen wie Sanktionen gegen willkürliche Strafen und Provokationen, die mit dem Stafvollzug nichts zu tun haben, oder die Abschaffung des Arbeitszwangs für AHV- und IV-Bezüger, wurden schnöde abgeschmettert:
"(...) Hier werden seitens der Petenten zunächst pauschale Behauptungen erhoben, die geeignet sind, das Personal zu verunsichern, indem ihm unlauteres willkürliches Verhalten unterstellt wird. Diese nicht weiter belegten Unterstellungen sind zurückzuweisen. (...)"
"(...) Diese Arbeitsplicht entspricht anforderungsmässig nicht dem Begriff der Arbeit in Freiheit, weshalb auch AHV- und IV-Bezüger der im Strafgesetzbuch und damit bundesrechtlich statuierten Arbeitspflicht unterworfen sind. AHV- und IV-Leistungen werden während dem Strafvollzug nicht ausbezahlt. (...)"
Ob die Reaktion der Verantwortlichen das Vertrauen der Petenten auf den Rechtsweg als Mittel zur Erreichung von Verbesserungen bestärkt hat ist fraglich. Viele der Unterzeichner dürften viel eher die Nase voll haben vom "weichen", legalen Weg und in Zukunft eher zur Resignation oder aber zur offenen Revolte tendieren, jeglicher Kooperation mit den Vollzugsbehörden abgeneigter als je zuvor.

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