Hartnäckige Frauen
Seit vier Jahren arbeitet in Istanbul ein
Menschenrechtsprojekt speziell für Frauen. Vier
Anwältinnen, darunter Eren Keskin, Vorsitzende des
türkischen Menschenrechtsvereins IHD Istanbul, bieten
Rechtliche Hilfe für Frauen an, die von staatlichen
Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell
misshandelt wurden. Das passt den Machthabern gar nicht. Ein
widerlicher Prozess mit allen Nebengeräuschen ist die Folge.
In ihrem Jahresbericht stellen die
Anwältinnen fest, dass in der Türkei
„jegliche Art von Gewalt alle Lebensbereiche durchdrungen hat
und selbst von den Betroffenen auf eine gewisse Art als
‘legitim’ angesehen wird“. Um die Gewalt
bekämpfen zu können sei es erforderlich, die
„Struktur des staatlichen Systems zu analysieren, das der
Gesellschaft diese Gewalt“ aufzwinge. Ein Aufbegehren der
Betroffenen dürfe nicht länger unmöglich
sein.

„Wir wollen ein bisschen das
Unmögliche schaffen“ heisst es in dem Bericht. Durch
die Arbeit des Anwältinnenbüros hat sich bei vielen
Frauen ein Bewusstsein über das Unrecht systematischer
sexueller Folter entwickelt. Bisher haben 132 Frauen über ihre
Qualen erzählt. Im November 2000 eröffnete die
Staatsanwaltschaft in Istanbul das Verfahren gegen 18 Frauen und einen
Mann, die an einer Konferenz Gegen sexuelle Misshandlung und
Vergewaltigung teilgenommen hatten. Den Angeklagten wird vorgeworfen
den türkischen Staat und seine Sicherheitskräfte
verleumdet und beleidigt zu haben, weil sie an diesem Kongress zum
Thema sexuelle Gewalt in den Gefängnissen mitgewirkt haben.
Auf dem Kongress sprachen Frauen öffentlich über
erfahrene sexuelle Folter und Vergewaltigung durch Polizei und
Sicherheitskräfte. Bisher wurde der Prozess immer nach kurzer
Zeit vertagt, da Beweismittel fehlten oder irgendetwas noch nicht
überprüft werden konnte. Zum Beispiel wird der
Angeklagten Fatma Deniz Polattas vorgeworfen, auf dem Kongress
gesprochen zu haben. Sie war aber zu diesem Zeitpunkt in Haft. Also
muss geprüft werden ob und in welchem Gefängnis sie
war. Das ist keine mutwillige Verschleppung. In der Türkei
laufen viele Gerichtsverhandlungen ähnlich ab, da es
üblich ist, erst nach Prozesseröffnung mit den
Ermittlungen zu beginnen. Trotzdem ist der Eindruck nicht falsch, dass
dem türkischen Staat wenig daran gelegen ist, das Thema
sexuelle Gewalt, Folter, Vergewaltigung durch
Sicherheitskräfte publik zu machen. Sonst wären nicht
genau diejenigen Frauen angeklagt, die über ihre
persönlichen Gewalterfahrungen öffentlich gesprochen
haben. Dieser Prozess ist nicht der einzige.

Zwei Anwältinnen
des „FrauenRechtsBüros gegen sexuelle
Folter“ und vier weitere Frauen, die den Kongress
mitorganisiert haben sollen, sind nach dem Antiterrorgesetz vor dem
Staatssicherheitsgericht wegen „separatistischer
Propaganda“ angeklagt, da sie die Worte „kurdische
Frauen“ und „Kurdisches Gebiet“
benutzten. Ein weiteres Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht
wurde gegen die kurdische Anwältin Eren Keskin
eröffnet. Weil auch sie in einem Redebeitrag zum „
Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen“, den Begriff
„Kurdistan“ verwendet hat. Wenn die
Anwältinnen nach dem Antiterrorgesetz verurteilt werden
verlieren sie ihre Lizenz als Anwältin und müssen
für Jahre hinter Gitter.
Zum diesjährigen 8. März war Eren Keskin nach
Deutschland gereist und sprach auf einer Veranstaltung über
die Erfahrungen der Projektarbeit. Noch während sie in
Deutschland war, begann in den türkischen Medien eine massive
Hetzkampagne gegen Eren Keskin. Sie wurde massiv beschimpft und mit
sexu-eller Gewalt bedroht. Ein Kommentar aus der Zeitung Ikinci:
„Eren Keskin (...) wird ihre sexuelle
Belästigung bekommen. Bisher haben wir so was nie gemacht,
aber es ist wirklich an der Zeit zu sagen, lasst uns das machen.
Vielleicht ist es ja das, was sie will, für sich selber
will.“
Die Prozesshäufung und die
öffentliche Hetzkampagne zeigen, dass die Lage für
die angeklagten Frauen nach Prozessbeginn schwierig ist. Sie sind vom
Staat angeklagt, weil sie über sexuelle Gewalt sprechen und
ihre Folterer anklagen. Sie können nicht mit einer
öffentlichen Unterstützung in der Türkei
rechnen. Wenn die Anwältinnen des
„FrauenRechtsBüro“ verurteilt werden, dann
haben die Betroffenen keine juristische Unterstützung mehr und
somit keine Verteidigung im Prozess. Es ist nicht abwegig anzunehmen,
dass das Ziel des türkischen Staates und der
Entscheidungsträger ist, die hartnäckigen Frauen zum
Schweigen zu bringen.