.: Ausgabe Nr. 12 :.

Text: Milna Nicolay

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Hartnäckige Frauen

Seit vier Jahren arbeitet in Istanbul ein Menschenrechtsprojekt speziell für Frauen. Vier Anwältinnen, darunter Eren Keskin, Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins IHD Istanbul, bieten Rechtliche Hilfe für Frauen an, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell misshandelt wurden. Das passt den Machthabern gar nicht. Ein widerlicher Prozess mit allen Nebengeräuschen ist die Folge.

In ihrem Jahresbericht stellen die Anwältinnen fest, dass in der Türkei „jegliche Art von Gewalt alle Lebensbereiche durchdrungen hat und selbst von den Betroffenen auf eine gewisse Art als ‘legitim’ angesehen wird“. Um die Gewalt bekämpfen zu können sei es erforderlich, die „Struktur des staatlichen Systems zu analysieren, das der Gesellschaft diese Gewalt“ aufzwinge. Ein Aufbegehren der Betroffenen dürfe nicht länger unmöglich sein.

Menschenrechts-AktivistInnen

„Wir wollen ein bisschen das Unmögliche schaffen“ heisst es in dem Bericht. Durch die Arbeit des Anwältinnenbüros hat sich bei vielen Frauen ein Bewusstsein über das Unrecht systematischer sexueller Folter entwickelt. Bisher haben 132 Frauen über ihre Qualen erzählt. Im November 2000 eröffnete die Staatsanwaltschaft in Istanbul das Verfahren gegen 18 Frauen und einen Mann, die an einer Konferenz Gegen sexuelle Misshandlung und Vergewaltigung teilgenommen hatten. Den Angeklagten wird vorgeworfen den türkischen Staat und seine Sicherheitskräfte verleumdet und beleidigt zu haben, weil sie an diesem Kongress zum Thema sexuelle Gewalt in den Gefängnissen mitgewirkt haben. Auf dem Kongress sprachen Frauen öffentlich über erfahrene sexuelle Folter und Vergewaltigung durch Polizei und Sicherheitskräfte. Bisher wurde der Prozess immer nach kurzer Zeit vertagt, da Beweismittel fehlten oder irgendetwas noch nicht überprüft werden konnte. Zum Beispiel wird der Angeklagten Fatma Deniz Polattas vorgeworfen, auf dem Kongress gesprochen zu haben. Sie war aber zu diesem Zeitpunkt in Haft. Also muss geprüft werden ob und in welchem Gefängnis sie war. Das ist keine mutwillige Verschleppung. In der Türkei laufen viele Gerichtsverhandlungen ähnlich ab, da es üblich ist, erst nach Prozesseröffnung mit den Ermittlungen zu beginnen. Trotzdem ist der Eindruck nicht falsch, dass dem türkischen Staat wenig daran gelegen ist, das Thema sexuelle Gewalt, Folter, Vergewaltigung durch Sicherheitskräfte publik zu machen. Sonst wären nicht genau diejenigen Frauen angeklagt, die über ihre persönlichen Gewalterfahrungen öffentlich gesprochen haben. Dieser Prozess ist nicht der einzige.
Die kurdische Rechtsanwältin Eren Keskin

Zwei Anwältinnen des „FrauenRechtsBüros gegen sexuelle Folter“ und vier weitere Frauen, die den Kongress mitorganisiert haben sollen, sind nach dem Antiterrorgesetz vor dem Staatssicherheitsgericht wegen „separatistischer Propaganda“ angeklagt, da sie die Worte „kurdische Frauen“ und „Kurdisches Gebiet“ benutzten. Ein weiteres Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht wurde gegen die kurdische Anwältin Eren Keskin eröffnet. Weil auch sie in einem Redebeitrag zum „ Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen“, den Begriff „Kurdistan“ verwendet hat. Wenn die Anwältinnen nach dem Antiterrorgesetz verurteilt werden verlieren sie ihre Lizenz als Anwältin und müssen für Jahre hinter Gitter.
Zum diesjährigen 8. März war Eren Keskin nach Deutschland gereist und sprach auf einer Veranstaltung über die Erfahrungen der Projektarbeit. Noch während sie in Deutschland war, begann in den türkischen Medien eine massive Hetzkampagne gegen Eren Keskin. Sie wurde massiv beschimpft und mit sexu-eller Gewalt bedroht. Ein Kommentar aus der Zeitung Ikinci:

„Eren Keskin (...) wird ihre sexuelle Belästigung bekommen. Bisher haben wir so was nie gemacht, aber es ist wirklich an der Zeit zu sagen, lasst uns das machen. Vielleicht ist es ja das, was sie will, für sich selber will.“

Die Prozesshäufung und die öffentliche Hetzkampagne zeigen, dass die Lage für die angeklagten Frauen nach Prozessbeginn schwierig ist. Sie sind vom Staat angeklagt, weil sie über sexuelle Gewalt sprechen und ihre Folterer anklagen. Sie können nicht mit einer öffentlichen Unterstützung in der Türkei rechnen. Wenn die Anwältinnen des „FrauenRechtsBüro“ verurteilt werden, dann haben die Betroffenen keine juristische Unterstützung mehr und somit keine Verteidigung im Prozess. Es ist nicht abwegig anzunehmen, dass das Ziel des türkischen Staates und der Entscheidungsträger ist, die hartnäckigen Frauen zum Schweigen zu bringen.

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